CO2-Bilanzverbesserung
Fokus auf Elektrofahrzeuge deutscher Hersteller zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Deutsche Hersteller
Ausschließlich VW, BMW, Mercedes, Audi und Opel mit BusinessPaket-Ausstattung
Private Nutzung
Erlaubte private Nutzung mit klaren Rahmenbedingungen und Steuervorteilen
1. Präambel / Einleitung
1.1 Ziel der Car Policy: CO2-Bilanzverbesserung und Förderung der E-Mobilität
Die vorliegende Car Policy dient der Regelung der Nutzung von Dienstfahrzeugen innerhalb des Unternehmens. Ein primäres Ziel dieser Richtlinie ist die deutliche Verbesserung der CO2-Bilanz des Unternehmens durch die gezielte Förderung von Elektromobilität. Bisher verfügte der Fuhrpark über eine signifikante Anzahl von Dieselfahrzeugen, deren CO2-Ausstoß die Umweltbilanz des Unternehmens belastete.
Nachhaltigkeitsvision
Durch die Umstellung auf Elektrofahrzeuge (BEV - Battery Electric Vehicles) soll ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen geleistet werden.
Diese Strategie spiegelt das unternehmerische Bestreben wider, nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilitätslösungen zu implementieren. Die Car Policy soll klare Rahmenbedingungen schaffen, um den Übergang zu einer klimafreundlicheren Dienstwagenflotte zu unterstützen [43].
1.2 Geltungsbereich und Zielgruppe
Diese Car Policy gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens in Deutschland, denen ein Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen wird. Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Dienstwagen, die Auswahlkriterien für die Fahrzeuge, die Bedingungen für deren Nutzung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Mitarbeiter [25].
2. Allgemeine Regelungen
2.1 Rechtskonformität
Die Nutzung der Dienstfahrzeuge unterliegt strikt den geltenden Gesetzen und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Dies umfasst insbesondere das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) [16], [17].
2.2 Verantwortlichkeiten
Die Gesamtverantwortung für den Fuhrpark liegt beim Fleet Management des Unternehmens. Die Mitarbeiter tragen die Verantwortung für den pfleglichen Umgang mit dem Fahrzeug und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften [29].
3. Anspruch auf einen Dienstwagen
Berechtigungskriterien
Position
Führungskräfte und Mitarbeiter mit repräsentativen Aufgaben
Betriebliche Notwendigkeit
Unverzichtbar für die Aufgabenerfüllung
Fahrerlaubnis
Gültige Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse
Der Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens wird an bestimmte, klar definierte Kriterien geknüpft. Die Entscheidung über die Gewährung eines Dienstwagens liegt im Ermessen des Unternehmens, orientiert sich jedoch an diesen festgelegten Kriterien [25], [60].
4. Fahrzeugauswahl und -beschaffung
4.1 Beschränkung auf deutsche Hersteller
Um eine einheitliche Flottenbeschaffung und -wartung zu gewährleisten sowie aus Gründen der Unterstützung der heimischen Automobilindustrie, beschränkt sich das Unternehmen bei der Auswahl der Dienstfahrzeuge ausschließlich auf Modelle deutscher Autohersteller [25].
4.2 Fokus auf Elektrofahrzeuge (BEV)
In Übereinstimmung mit dem übergeordneten Ziel der Verbesserung der CO2-Bilanz liegt der Schwerpunkt der Fahrzeugbeschaffung auf reinen Elektrofahrzeugen (Battery Electric Vehicles - BEV). Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) werden nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht gezogen [7], [43].
4.3 Maximale Leasingrate: 900 EUR + 0
Die finanzielle Obergrenze für die monatliche Leasingrate eines Dienstwagens beträgt 900 Euro netto (zuzüglich 0% Mehrwertsteuer, also "900 EUR + 0"). Diese Leasingrate umfasst in der Regel die Kosten für das Fahrzeug selbst, die Vollkaskoversicherung, die Kfz-Steuer sowie ein Service- und Wartungspaket [7].
4.4 Inkludierte BusinessPaket-Ausstattung
Alle Dienstfahrzeuge müssen mit einem "BusinessPaket" ausgestattet sein. Dieses Paket umfasst eine Reihe von Ausstattungsmerkmalen, die für den professionellen Einsatz der Fahrzeuge als notwendig erachtet werden:
5. Private Nutzung des Dienstwagens
5.1 Erlaubnis und Rahmenbedingungen
Die private Nutzung der Dienstfahrzeuge durch die berechtigten Mitarbeiter ist grundsätzlich erlaubt. Dies umfasst Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie sonstige private Fahrten ohne Kilometerbegrenzung [14].
Wichtig:
Die dienstliche Nutzung des Fahrzeugs hat stets Vorrang vor der privaten Nutzung.
5.2 Versteuerung des geldwerten Vorteils
Bei Elektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 erstmals zugelassen werden, gilt ein ermäßigter Steuersatz für die 1%-Regelung. Der Listenpreis wird nur zu einem bestimmten Prozentsatz (zurzeit 0,25% bis Ende 2024) angesetzt, maximal jedoch auf einen Betrag von 60.000 Euro [43].
5.3 Kraftstoff-/Stromkostenerstattung für Privatfahrten
Kostentragung:
Die Kosten für Strom, die im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Dienstwagens entstehen, werden grundsätzlich nicht vom Unternehmen erstattet. Der Mitarbeiter trägt diese Kosten selbst.
6. Regelungen für Elektrofahrzeuge
6.1 Ladeinfrastruktur
Um den Betrieb von Elektrofahrzeugen im Dienstwagenfuhrpark zu ermöglichen und zu erleichtern, stellt das Unternehmen verschiedene Lademöglichkeiten zur Verfügung:
Arbeitsplatz
Ladesäulen auf dem Firmengelände für dienstliche Zwecke während der Arbeitszeit
Zuhause
Unterstützung bei der Installation privater Wallboxen, Kosten für Strom trägt Mitarbeiter
Öffentlich
Ladekarten für öffentliche Ladestationen bei Bedarf
6.2 Ladekosten und Erstattung
Die Regelung der Ladekosten und deren Erstattung ist ein wesentlicher Bestandteil der E-Car Policy [51], [53]:
| Art der Fahrt | Kostenträger | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Dienstliche Fahrten | Unternehmen | Vollständige Erstattung |
| Private Fahrten | Mitarbeiter | Keine Erstattung |
| Gemischte Nutzung | Anteilig | Genau Erfassung erforderlich |
7. Nutzungsbedingungen und Pflichten des Mitarbeiters
7.1 Sorgfaltspflicht und Fahrzeugpflege
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mit dem Fahrzeug sorgsam und verantwortungsbewusst umzugehen. Diese Sorgfaltspflicht umfasst die regelmäßige Reinigung des Fahrzeugs sowie die Pflege der Materialien [20].
7.2 Wartung und Reparaturen
Die termingerechte und sachgemäße Wartung ist für die Betriebssicherheit und Werterhaltung von entscheidender Bedeutung. Die Durchführung von Wartungsarbeiten darf nur durch vom Unternehmen autorisierte Werkstätten erfolgen [32].
7.3 Versicherung und Schadensregulierung
Das Unternehmen schließt für alle Dienstfahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung ab. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jeden Unfall oder sonstigen Schaden am Fahrzeug unverzüglich zu melden [16], [25].
7.4 Meldepflichten
Unverzüglich zu melden:
- Unfälle und Schäden (auch Bagatellschäden)
- Verlust der Fahrerlaubnis
- Änderungen der persönlichen Verhältnisse
- Technische Mängel oder Auffälligkeiten
- Verlust von Zubehör oder Schlüsseln
8. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
8.1 Einbindung des Betriebsrats
Die Einführung oder wesentliche Änderung einer Car Policy unterliegt in Deutschland, sofern ein Betriebsrat existiert, dem Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei der Gestaltung und Umsetzung der Dienstwagenordnung angemessen beteiligen [64].
8.2 Mitbestimmungspflichtige Bereiche
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich auf mehrere zentrale Aspekte:
Allgemeine Nutzungsregeln
- • Ordnung des Betriebsablaufs
- • Verhalten der Arbeitnehmer
- • Tanken/Ladevorgaben
- • Führerscheinkontrolle
Finanzielle Vorteile
- • Gehaltsumwandlung
- • Versteuerung
- • Zuzahlungsregelungen
- • Kostentragung
Fahrzeugauswahl
- • Joblevel-Zuordnung
- • Sicherheitsstandards
- • Komfortanforderungen
- • Ladeinfrastruktur
Der Betriebsrat hat das Recht, darüber zu befinden, ob die vorgeschlagenen Regelungen angemessen und fair gegenüber den betroffenen Mitarbeitern sind [63].
9. Schlussbestimmungen
9.1 Inkrafttreten
Diese Car Policy tritt am [Datum der Unterzeichnung] in Kraft. Sie ersetzt alle vorhergehenden Regelungen und Vereinbarungen zur Dienstwagennutzung.
9.2 Änderungsvorbehalt
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Car Policy jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Richtlinie wird regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, überprüft.
9.3 Anlagen
Zu dieser Car Policy gehören folgende Anlagen, die Bestandteil dieser Ordnung sind:
- Liste förderfähiger Elektrofahrzeugmodelle deutscher Hersteller
- Aktuelle Steuersätze und Regelungen zur Versteuerung
- Ladevorgaben und -empfehlungen für Elektrofahrzeuge
- Details zum BusinessPaket
- Muster Dienstwagenüberlassungsvertrag
Entscheidungsbaum: Dienstwagen-Anspruch
Max. 900€ + 0 Leasingrate
Nur deutsche BEV
Mit BusinessPaket"] E -->|"Nein"| G["Führerschein erforderlich"] style A fill:#e3f2fd,stroke:#1976d2,stroke-width:2px,color:#000 style F fill:#e8f5e8,stroke:#388e3c,stroke-width:2px,color:#000 style D fill:#ffebee,stroke:#d32f2f,stroke-width:2px,color:#000 style G fill:#ffebee,stroke:#d32f2f,stroke-width:2px,color:#000 style B fill:#fff3e0,stroke:#f57c00,stroke-width:2px,color:#000 style C fill:#fff3e0,stroke:#f57c00,stroke-width:2px,color:#000 style E fill:#fff3e0,stroke:#f57c00,stroke-width:2px,color:#000