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Kurzfassung des tatsächlichen Rechtsstands zur Einordnung: Es gibt kein EU-weites „Verbrenner-Aus 2030" — geltendes Recht (VO 2019/631) verlangt ab 2035 einen CO2-Flottengrenzwert von −100 % für neu zugelassene Pkw. Die EU-Kommission hat am 16.12.2025 vorgeschlagen, dieses Ziel auf −90 % abzuschwächen (Rest über E-Fuels-Anrechnung und Ausnahmen); der Trilog dazu war im Sommer 2026 noch nicht abgeschlossen. Bis zu einer Einigung gilt weiterhin −100 %/2035.
Kurzfassung des tatsächlichen Rechtsstands zur Einordnung: Es gibt kein EU-weites „Verbrenner-Aus 2030" — geltendes Recht (VO 2019/631) verlangt ab 2035 einen CO2-Flottengrenzwert von −100 % für neu zugelassene Pkw. Die EU-Kommission hat am 16.12.2025 vorgeschlagen, dieses Ziel auf −90 % abzuschwächen (Rest über E-Fuels-Anrechnung und Ausnahmen); der Trilog dazu war im Sommer 2026 noch nicht abgeschlossen. Bis zu einer Einigung gilt weiterhin −100 %/2035.